MEINE KONDITIONEN
PSYCHOTHERAPIE
ABRECHNUNG ÜBER DIE GRUNDVERSICHERUNG IHRER KRANKENKASSE
Wenn Sie dies wollen, ist folgender Ablauf einzuhalten:
Damit eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von einer Allgemeinmedizinerin, einem Kinderarzt, einer Psychiaterin oder einem Facharzt für psychosomatische Medizin angeordnet werden.
Jede Anordnung berechtigt zu 15 Sitzungen bei einer psychologischen Psychotherapeutin oder einem psychologischen Psychotherapeuten. Ein Austausch zwischen der anordnenden Fachperson und der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten ist erforderlich, um gemeinsam die Erneuerung der Anordnung zu beurteilen.
Bei mehr als 30 Sitzungen wird ein psychiatrisches Gutachten erstellt, das an die Versicherung weitergeleitet wird, um die Erstattung der Kosten für die Fortsetzung der Psychotherapie zu gewährleisten.
Das bedeutet, dass ein Bericht von mir an die anordnende Fachperson geht, die diesen wiederum an einen begutachtenden Psychiater weiterleitet, der wiederum dann entscheidet, ob er sie zu einer Konsultation einbestellt oder ob es anhand des Berichtes ausreicht, eine Verlängerung zu bewilligen. Hier ist noch der Knackpunkt des Ablaufes, aber ich nehme an, dass auch dieses Verfahren aufgrund von Erfahrungswerten angepasst und vereinfacht werden wird.
Ihre Versicherungsangaben: Ich brauche dann noch die Angaben von ihrem Versicherungskärtchen.
Hier finden Sie das von den Verbänden ausgearbeitete Formular für diese Anordnung.
Dies ist von der anordnenden Fachperson auszufüllen und mir mitzubringen oder zuzusenden unter der geschützten
(HIN) e-mail-Adresse: kerstin.hentschel@psychologie.ch
Diese Reihenfolge ist wichtig. So habe ich den Überblick, ob Sie eine gültige Anordnung haben und wer ihre anordnete Fachperson und somit meine Ansprechperson ist. Die Anordnung leite ich dann an die Versicherung weiter.
ABRECHNUNG ÜBER DIE ZUSATZVERSICHERUNG IHRER KRANKENKASSE
Einige Zusatzversicherungen wollen psychologische Psychotherapie nicht mehr wie bis anhin vergüten, weil ich als Leistungserbringerin für die obligatorische Krankenversicherung mit ZSR Nummer anerkannt sei.
Andere wiederum vergüten die erbrachten Leistungen weiterhin wie gehabt.
Bitte klären Sie das mit Ihrer Zusatzversicherung, da es im Falle einer hohen Franchise günstiger für Sie sein kann, weiterhin über ihre Zusatzversicherung abzurechnen.
Tarife für Zusatzversicherung und Selbstzahler
Einzeln: pro 5 Min. 15.50 CHF: 60 Min. = 186 CHF
Paare: pro 5 Min. 20 CHF: 60 Min. = 240 CHF
Ich verrechne jeweils die effektive Sitzungszeit pro angefangene 5 Minuten. Das gilt auch für das Erstgespräch.
Vereinbarte telefonische Sitzungen, e-mail- Beratungen und Aufwendungen für Berichte sowie Besprechungen mit Dritten sowie Fahrzeiten werden nach Zeitaufwand und Tarif verrechnet.
Wenn Sie einen Termin mit mir vereinbaren, reserviere ich die ein Zeitfenster von mindestens 60 Minuten.
Für Paarsitzungen reserviere ich ein Zeitfenster von 90 Minuten.
Es können aber auch individuelle Zeitfenster gebucht werden, was gerade für weit anreisende Personen Sinn machen kann, die eher selten kommen oder für Menschen, die sich Zeit nehmen wollen, ein konkretes Anliegen oder Thema sorgfältig zu bearbeiten.
Tarife im Rahmen der Ausbildung Somatic Ego State Therapy SEST
Selbsterfahrung und Supervision:
pro 5 Min. 16.00 CHF: 50 Min. = 160 CHF
Dieser Tarif gilt ausschliesslich während der Zeit der 4 Ausbildungsmodule. Danach gilt mein regulärer Tarif für Selbstzahler.
RECHNUNGEN
WIE ERFOLGT DIE RECHNUNGSSTELLUNG?
Die Rechnungstellung erfolgt in der Regel Ende Monat.
Falls meine Leistungen über die Grundversicherung vergütet werden, erfolgt die Rechnungstellung direkt an ihre Krankenversicherung KVG, wobei sie eine elektronische Kopie bekommen. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt durch Ihre Versicherung. Diese stellt Ihnen wiederum den Selbstbehalt in Rechnung.
Seit der Zuteilung einer ZSR Nummer vergüten viele Krankenkassen meine Leistungen nicht mehr über die Zusatzversicherungen, da ich jetzt Leistungserbringerin im Rahmen der Obligatorischen Krankenversicherung bin.
Bei Selbstzahlern erfolgt die Bezahlung der Rechnung durch Sie.
Rechnungen sind nach Erhalt zu begleichen und müssen unabhängig vom Zeitpunkt allfälliger Rückerstattungen der Krankenkasse spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum auf meinem Konto gutschrieben sein.
Sollte dies ausnahmsweise einmal nicht möglich sein, bitte ich Sie, mir rechtzeitig Bescheid zu geben.
Bei Zahlungserinnerungen verrechne ich eine Mahngebühr sowie allfällige Kosten für eingeschriebene Mahnungen.
THERAPIEENDE
WIE GEHEN SIE VOR?
Die Entscheidung, eine Therapiepause einlegen zu wollen oder die Therapie beenden zu wollen, liegt selbstverständlich bei Ihnen.
Dennoch möchte ich Sie bitten, mir Ihre Entscheidung persönlich in einer Sitzung mitzuteilen, und im Falle der Beendigung der Therapie noch für mindestens eine Abschlusssitzung zu kommen.
TERMINABSAGEN
WAS PASSIERT, WENN SIE NICHT KOMMEN KÖNNEN, EINEN TERMIN VERGESSEN ODER KURZFRISTIG VERSCHIEBEN WOLLEN?
Die vereinbarten Termine sind verbindlich festgelegt.
Sitzungen, welche Sie weniger als 48 Std. innert meiner Arbeitstage (MO-FR) im Voraus abgesagen oder verschieben, werde ich Ihnen unabhängig vom Grund Ihrer Absage oder Ihrer Verschiebung vollumfänglich verrechnen.
Dies gilt auch für Krankheitsfälle und für das Versäumen von Terminen.
Bitte beachten Sie daher auch Absagen am Wochenende für einen folgenden Montagstermin:
Ein Montagstermin muss am vorausgehenden Freitag abgesagt werden.
Bite berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Terminplanung.
Dasselbe gilt für einen Termin nach einem Feiertag, z.B. Pfingsten. Ihre Absage sollte am vorausgehenden Freitag erfolgen.
SUPERVISION
Tarife
Einzeln: 60 Min. à 186 CHF
2 Personen: 60 Min. à 240 CHF
Team 3 bis 6 Personen: 60 Min. à 260 CHF
Grössere Teams nach individueller Absprache
FORTBILDUNGEN
Tarife
Team 3 bis 8 Personen: 60 Min. à 300 CHF
Grössere Teams nach individueller Absprache